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   AG Achern, 10.09.2014 - 3 C 74/14   

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https://dejure.org/2014,29189
AG Achern, 10.09.2014 - 3 C 74/14 (https://dejure.org/2014,29189)
AG Achern, Entscheidung vom 10.09.2014 - 3 C 74/14 (https://dejure.org/2014,29189)
AG Achern, Entscheidung vom 10. September 2014 - 3 C 74/14 (https://dejure.org/2014,29189)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Rechtsschutzversicherung - Unverhältnismäßige Kostenverteilung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 812 Abs 1 S 2 Alt 1 BGB, § 5 Abs 3 Buchst b ARB 2005
    Rechtsschutzversicherung: Leistungsausschluss bei Vergleichsabschluss mit unverhältnismäßiger Kostenverteilung; Bereicherungsanspruch bei Dreiecksverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Karlsruhe, 08.06.2012 - 9 S 99/11

    Rechtsschutzversicherung: Ersatzfähige Rechtsanwaltskosten bei erfolgreicher

    Auszug aus AG Achern, 10.09.2014 - 3 C 74/14
    Die Feststellung der Obsiegensquote ist vorliegend nicht schwierig (vgl. LG Karlsruhe, Urteil vom 08. Juni 2012 - 9 S 99/11 -, juris).

    Der Beklagte handelte ohne Rücksprache außerhalb der Deckungszusage und damit auf eigenes (Kosten-) Risiko, obwohl er doch ohne Weiteres vor einer vergleichsweisen Einigung der Rechtsstreitigkeit Rücksprache mit der Klägerin hätte halten können (vgl. LG Karlsruhe, Urteil vom 08. Juni 2012 - 9 S 99/11 -, juris).

  • BGH, 14.09.2005 - IV ZR 145/04

    Umfang der Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers bei Abschluss eines

    Auszug aus AG Achern, 10.09.2014 - 3 C 74/14
    Maßstab für die Auslegung der Klausel ist das Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs (BGH, Urteil vom 14. September 2005 - IV ZR 145/04 -, juris).
  • BGH, 19.12.2012 - IV ZR 213/11

    Risikobegrenzung in der Rechtsschutzversicherung: Kostenzugeständnis bei

    Auszug aus AG Achern, 10.09.2014 - 3 C 74/14
    Der Versicherungsnehmer muss seine wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen soweit erkennen können, wie es nach den Umständen gefordert werden kann und muss nicht davon ausgehen, dass sein Versicherungsschutz Lücken hat, ohne dass ihm diese hinreichend deutlich gemacht werden (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2012 - IV ZR 213/11 -, juris).
  • OLG Zweibrücken, 19.03.2014 - 1 U 87/13

    Zulässigkeit einer Teilleistungsklage; Rechtsschutzversicherung:

    Auszug aus AG Achern, 10.09.2014 - 3 C 74/14
    Die Zusage steht unter dem (stillschweigenden) Vorbehalt, dass sich im weiteren Verlauf keine - bisher noch nicht erkennbaren - Ausschlüsse oder Obliegenheitsverletzungen ergeben (OLG Zweibrücken, Urteil vom 19. März 2014 - 1 U 87/13 -, juris).
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